Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")
1.) Gegenstand der AGB
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen ReelyGood mit Sitz in der Stegerwaldstr. 37, 51373 Leverkusen in Deutschland, vertreten durch Hakan Kara und Koray Kartal (im Folgenden „Reelygood“ genannt) und dem Auftraggeber.
2.) § 1 Begriffsbestimmungen
2.1 „Auftraggeber" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.2 Gegenüber Auftraggeber gilt: Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2.3 „Dienstleistungen“ sind Dienstleistungen, die von Reelygood angeboten und von den Auftraggebern gebucht werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Tätigkeitsbereiche: Videografie/Videproduktion.
2.4 „Vertrag“ ist ein Vertrag auf Basis dieser AGB, der zwischen ReelyGood und dem Auftraggeber geschlossen wird, in dem Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen AGB enthalten sind.
3.) Angebot und Annahme
3.1 Die Angebote und Leistungen von ReelyGood erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt und schriftlich fixiert ist, ausschließlich aufgrund dieser AGB.
3.2 Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese AGB vom Auftraggeber als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggeber gelten nicht. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie dem nach Abschluss eines Vertrags, z. B. im Rahmen von Leistungsänderungen, durch den Auftraggeber übermittelt werden und ihnen nicht durch ReelyGood widersprochen wird.
1.) Vertragsgegenstand und Leistungen des Dienstleisters
1.1 ReelyGood wird gegenüber dem Auftraggeber die im jeweiligen Vertrag genannten Leistungen erbringen. Der Einsatz erfolgt in dem vereinbarten Zeitraum, welcher im Vertrag ausgemacht wird.
1.2 Ansprüche bezüglich des durchgeführten Dienstes, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen bestehen nicht gegenüber ReelyGood.
2.) Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung
2.1 Der Vertrag zwischen ReelyGood und Auftraggeber tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und ist gültig bis zur Kündigung. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und ReelyGood wird über das Vertragsformular geschlossen. Hierzu füllt der Auftraggeber das zur Verfügung gestellte Vertragsformular aus. Mit Eingang des Vertrags bei ReelyGood vom Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Dieser Vertrag unterliegt ebenfalls diesen AGB. Zwingend notwendige Klauseln des jeweiligen Vertrages, wie z.B. Haftung, Gewährleistung, Rechtsanwendung, etc. bleiben auch nach Beendigung desselbigen gültig.
ReelyGood erbringt gegenüber dem Auftraggeber seine Dienstleistung auf Basis dieser AGB.
2.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nicht.
2.3 Die Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform.
2.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit jeweils eine Revision pro Video zu veranlassen. Die hierfür benötigten Informationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Videos an ReelyGood mitgeteilt werden. Nach Ablauf der 7 Tage gilt das Video als vollendetes Projekt und kann nicht mehr korrigiert werden.
2.5 Content-Garantie: ReelyGood ist verpflichtet genug Videomaterial zu filmen, die für die Bearbeitung der Videos notwendig sind. Sollte das Videomaterial für die Erstellung der Videos nicht ausreichen, greift die Content-Garantie für den Auftraggeber. Dies beinhaltet das kostenlose Filmen von Videomaterial, bis dieses ausreicht.
3.) Vergütung
3.1 Die Vergütung regelt sich nach der im Vertrag geregelte Vereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils vor erbrachter Leistung.
3.2 Der dort genannte Preis versteht sich als Nettopreis. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %. Sollte eine Kleinunternehmerregelung oder eine Umsatzsteuerbefreiung bestehen, so ist dies ReelyGood bzw. dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitzuteilen. Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend.
3.3 Sofern im Vertrag nichts anderes geregelt, ist der Preis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen.
4.) Verschwiegenheit
4.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit und Dienste bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Die Parteien werden sich von dieser Verschwiegenheitspflichten entbinden, wenn und soweit sie gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet sind.
5.) Haftung
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5.1 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Ausfällen, Folgeschäden oder indirekten Schäden ist, bis auf die gesetzlich nicht ausschließbaren Fälle, ausgeschlossen.
6.) Nutzung von Bildmaterial
6.1 Der Auftraggeber ist berechtigt sämtlich erstellte Bild- und Videomaterial frei zu verwenden, dies beinhaltet unter anderem (jedoch nicht abschließend) Nutzung für Werbezwecke, Veröffentlichung auf der Website des Auftraggebers, Nutzung für Referenzzwecke, etc.
6.2 Das geistige Eigentum der produzierten Videos erhält zu 100% der Auftraggeber.
7.) Schlussbestimmungen
7.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine anderen auch mündliche Abreden getroffen wurden.
7.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Individualvertrag ist der Sitz des Auftraggebers, für Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Auftraggebers.
7.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmung des Individualvertrages bzw. Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten diese unvollständig sein, so wird der Vertrag im Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.